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Rechnung als Kleinunternehmer schreiben – Pflichtangaben und Muster
24. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus – das ist der zentrale Unterschied zu einer normalen Rechnung. Trotzdem müssen alle übrigen Pflichtangaben stimmen, sonst ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Angaben zwingend auf eine Kleinunternehmer-Rechnung gehören und wie der richtige Hinweis auf die Steuerbefreiung lautet. Er ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber eine verlässliche Grundlage.
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Rechnung erstellen öffnenWas bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung?
Wer die Umsatzgrenzen des § 19 UStG einhält, kann die Kleinunternehmer-Regelung nutzen: Du berechnest keine Umsatzsteuer und weist auch keine aus. Der Vorteil ist die einfachere Abwicklung; der Nachteil ist, dass du im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen kannst.
Diese Pflichtangaben gehören auf jede Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und dem Empfänger
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung oder Ware
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Das Entgelt (der Betrag) – bei Kleinunternehmern ohne Umsatzsteuer
Der richtige Umsatzsteuer-Hinweis
Statt eines Steuersatzes gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung. Üblich ist eine Formulierung wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Damit ist für den Empfänger klar, warum keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist – und du bist auf der sicheren Seite.
Rechnungsnummern richtig vergeben
Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein, damit sich die Rechnungen eindeutig zuordnen lassen. Ein einfaches Schema wie Jahr plus laufende Nummer (etwa 2026-001, 2026-002) genügt völlig. Lücken oder doppelte Nummern solltest du vermeiden.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer angeben?
Ja. Auch ohne Umsatzsteuer gehört deine Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden) auf die Rechnung.
Darf ich Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen – tust du es doch, schuldest du sie dem Finanzamt trotzdem.
Brauche ich eine spezielle Software?
Nein. Eine saubere Vorlage reicht. Wichtig ist nur, dass alle Pflichtangaben und der § 19-Hinweis enthalten sind.
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